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Überdachung Olympiabecken im Freibad Geiselweid

Winterthur, 05. Mai 2011 - Das 50-Meter-Olympiabecken im Freibad Geiselweid soll überdacht werden. Dadurch kann die Gesamtnutzung der Wasserflächen verdoppelt und ein Ganzjahresbetrieb für alle Benutzergruppen sichergestellt werden. In einem ersten Schritt werden die Bewilligungsfähigkeit des Bauvorhabens abgeklärt und Verhandlungen mit dem Schweizerischen Schwimmverband geführt.

Der Schweizerische Schwimmverband (SSCHV) hat sich entschieden, in Winterthur ein nationales Leistungszentrum Region Zentralschweiz Ost einzurichten und hat eine finanzielle Unterstützung bei der Überdachung des Olympiabeckens im Freibad Geiselweid in Aussicht gestellt. Der Stützpunkt soll sowohl die gezielte Athletenförderung als auch die Durchführung von nationalen Titelkämpfen und Trainingslagern ermöglichen. Das Stützpunkt-Konzept ist Teil des Nationalen Sportanlagenkonzepts (NASAK).

Die Nutzervereine und die Schwimmschulen des Schwimmbades Geiselweid wurden regelmässig über die Projektentwicklung informiert. Die Anwohnerinnen und Anwohner des Freibades Geiselweid wurden in einer frühen Phase über die Überdachungspläne informiert und am 16. März 2011 zu einer Informationsveranstaltung eingeladen.

Im Grundsatz ist die geplante, teilweise mobile und lichtdurchlässige Überdachung des Beckens mit den Anforderungen an eine Zone für öffentliche Bauten konform. Die Fragen der Einordnung in die städtebauliche Situation, die Klärung der gesetzlichen Energieanforderungen etc. sollen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch einen Entscheid der Baubewilligungsbehörde geklärt und somit auf eine rechtsgültige und rekursfähige Basis gestellt werden. Um die Bewilligungsfähigkeit schon in einer frühen Projektphase zu klären, wurde ein Vorentscheidsgesuch mit Verbindlichkeit gegenüber Dritten beim Baupolizeiamt eingereicht.

Die von den Anwohnerinnen und Anwohnern aufgeworfenen Fragen betreffend Verkehr, Nutzung, Energieverbrauch und städtebauliche Einordnung werden anschliessend aufgrund des Vorentscheides der Bewilligungsfähigkeit behandelt. Gleichzeitig werden mit dem SSCHV die Zusammenarbeit bzw. das Nutzungskonzept im Detail verhandelt und eine Unterstützung des Vorhabens durch den Bund im Rahmen des Nationalen Sportanlagenkonzeptes NASAK geprüft. Mit diesen Grundlagen wird der Kredit beim Grossen Gemeinderat beantragt.(Sportamt)

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